OLG Koblenz - Urteil vom 07.06.1974 (2 U 155/74) - DRsp Nr. 1994/11985
OLG Koblenz, Urteil vom 07.06.1974 - Aktenzeichen 2 U 155/74
DRsp Nr. 1994/11985
1. Ein Kfz-Reparatur-, Mietwagenunternehmer und Autohändler, der sich unfallgeschädigten Kunden deren Schadensersatzansprüche abtreten läßt, um den Unfallschaden "abzuwickeln" verstößt gegen das RBerG und tritt in unlauteren Wettbewerb zur Anwaltschaft. 2. Bei Wettbewerbsverstößen wird die Wiederholungsgefahr grundsätzlich vermutet. 3. Ein Anwaltsverein, der nach seiner Satzung die beruflichen Interessen seiner Mitglieder vertritt, ist gem. § 13 Abs. 1UWG zur Erhebung seiner Unterlassungsklage aktiv legitimiert.
Normenkette:
RBerG Art. 1 § 1 ;
Hinweise:
So auch OLG Nürnberg v. 25.01.1974, AnwBl 1974, 159