OLG Koblenz - Urteil vom 08.11.1973 (1 Ss 176/73) - DRsp Nr. 1994/11995
OLG Koblenz, Urteil vom 08.11.1973 - Aktenzeichen 1 Ss 176/73
DRsp Nr. 1994/11995
Nähert sich ein Kraftfahrer auf einer Kreisstraße mit hoher Geschwindigkeit einer verhältnismäßig scharfen Linkskurve, die durch Bäume und Buschwerk unübersichtlich ist, und versucht, die Linkskurve zu schneiden, wobei er nach Rennfahrerart bis hart an den linken Fahrbahnrand heransteuert, so handelt er grob verkehrswidrig.