OLG Koblenz - Urteil vom 09.01.1975 (1 Ss 277/74) - DRsp Nr. 1994/11975
OLG Koblenz, Urteil vom 09.01.1975 - Aktenzeichen 1 Ss 277/74
DRsp Nr. 1994/11975
Die Verteidigung der Rechtsordnung kann die sofortige Vollstreckung einer Freiheitsstrafe erfordern, wenn durch das Verhalten eines betrunkenen Kraftfahrers, auch wenn er Ersttäter ist, nicht nur ein Insasse seines Fahrzeugs, sondern auch ein entgegenkommender Kraftfahrer getötet wurde, der sich vollkommen verkehrsgerecht verhalten hatte.