OLG Koblenz - Urteil vom 17.10.1974 (1 Ss 208/74) - DRsp Nr. 1994/11978
OLG Koblenz, Urteil vom 17.10.1974 - Aktenzeichen 1 Ss 208/74
DRsp Nr. 1994/11978
A. Bei der Bestimmung des § 34 Abs. 1StVO handelt es sich um einen Auffangstatbestand zu § 142StGB. B. 1. Die Vorstellung des Täter, es handele sich nur um einen völlig belanglosen Schaden, schließt den Vorsatz der Unfallflucht aus. 2. Für die Frage, ob ein bewußtes und gewolltes Handeln vorliegt, kommt es nur auf die bei dem Täter tatsächlich vorhandene Vorstellung an.