OLG Koblenz - Urteil vom 18.07.1977 (12 U 104/76) - DRsp Nr. 1994/11940
OLG Koblenz, Urteil vom 18.07.1977 - Aktenzeichen 12 U 104/76
DRsp Nr. 1994/11940
Im innerstädtischen Straßenverkehr ist das Fahren mit halbem Sicherheitsabstand nicht unzulässig, verpflichtet aber zu gesteigerter Aufmerksamkeit. Kommt es unter solchen Umständen bei plötzlichem Bremsen des Vorderfahrzeugs zu einem Auffahrunfall, so ist das Verschulden des Auffahrenden regelmäßig höher zu bewerten als die von dem überraschenden Bremsvorgang ausgehende Gefahr.