OLG Koblenz - Urteil vom 22.10.1984 (12 U 290/84) - DRsp Nr. 1994/11819
OLG Koblenz, Urteil vom 22.10.1984 - Aktenzeichen 12 U 290/84
DRsp Nr. 1994/11819
Im Falle von Verletzungen, die am 19. Tag nach dem Unfall zum Tod des Verletzten führten, ohne daß dieser das Bewußtsein wiedererlangte, ist ein 5000,00 DM übersteigender Schmerzensgeldbetrag nicht gerechtfertigt - bei voller Haftung des Schädigers.