OLG Koblenz - Urteil vom 25.07.1977 (1 Ss 347/77) - DRsp Nr. 1994/11939
OLG Koblenz, Urteil vom 25.07.1977 - Aktenzeichen 1 Ss 347/77
DRsp Nr. 1994/11939
Scheitert für eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Trunkenheit wegen Trinkens in Fahrbereitschaft (actio libera in causa) die Anwendung des § 21StGB, so hat für das nachfolgende Vergehen der unerlaubten Entfernung vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr der Tatrichter die Voraussetzungen des § 21StGB zu prüfen, wenn die Alkoholkonzentration über 2 o/oo beträgt.