OLG Koblenz - Urteil vom 29.03.1984
I Ss 75/84
Normen:
StGB §§ 20, 21 ; StPO § 244 Abs. 2 ;
Fundstellen:
VRS 67, 115

OLG Koblenz - Urteil vom 29.03.1984 (I Ss 75/84) - DRsp Nr. 1994/11824

OLG Koblenz, Urteil vom 29.03.1984 - Aktenzeichen I Ss 75/84

DRsp Nr. 1994/11824

Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter bei einem Angeklagten mit einer festgestellten Blutalkoholkonzentration von 2,48 o/oo ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen die Voraussetzungen für eine verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB und einer Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB prüft und nur eine verminderte Schuldfähigkeit feststellt, sofern der Tatrichter über eine eigene ausreichende Sachkunde verfügt und diese auch in einem Urteil genügend darlegt.

Normenkette:

StGB §§ 20, 21 ; StPO § 244 Abs. 2 ;
Fundstellen
VRS 67, 115