OLG Köln vom 12.04.1994
9 U 17/94
Normen:
AKB § 7 I Abs. 2 S. 3, § 7 V Abs. 4 ; BGB § 242 ; VVG § 6 Abs. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1995, 53
VersR 1994, 1183

OLG Köln - 12.04.1994 (9 U 17/94) - DRsp Nr. 1995/3888

OLG Köln, vom 12.04.1994 - Aktenzeichen 9 U 17/94

DRsp Nr. 1995/3888

1. Die Leistungsfreiheit des Versicherers wegen einer Obliegenheitsverletzung tritt nicht von selbst ein; der Versicherer erhält vielmehr nur ein von ihm geltend zu machendes Leistungsverweigerungsrecht. 2. Ein erstmals im Berufungsrechtszug erhobener Einwand der Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung ist nur dann rechtsmißbräuchlich, wenn der Versicherer beim Versicherungsnehmer einen Vertrauenstatbestand veranlaßt hat, der den Versicherungsnehmer zu Recht zu der Annahme gelangen lassen konnte, der Versicherer werde sich nicht auf die Leistungsfreiheit berufen.