OLG Köln - 14.06.1994 (9 U 118/94) - DRsp Nr. 1995/9864
OLG Köln, vom 14.06.1994 - Aktenzeichen 9 U 118/94
DRsp Nr. 1995/9864
Zum Nachweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls gehört es auch, daß der Versicherungsnehmer sämtliche Fahrzeugschlüssel vorweisen oder das Fehlen von Schlüsseln plausibel erklären kann.