OLG Köln - 31.03.1984 (1 Ss 172/84) - DRsp Nr. 1992/9791
OLG Köln, vom 31.03.1984 - Aktenzeichen 1 Ss 172/84
DRsp Nr. 1992/9791
Zulässigkeit des Führens von Kraftfahrzeugen mit ausländischer Fahrerlaubnis nach Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis (Rechtslage nach der Neufassung des Abs. 2 b)(b) nicht im Falle strafgerichtlicher Entziehung;c-d) im Falle behördlicher Entziehung (vorbehaltlich Untersagung nach § 11 Abs. 2IntKfzVO)(d) auch dann, wenn die Tatzeit vor der Neufassung der Vorschrift liegt.
Normenkette:
IntKfzVO § 4 Abs.2 b, § 5, § 11 Abs.1; StVG § 4 ;
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