OLG Köln - Beschluß vom 04.01.1983
1 Ss 848/82
Normen:
StVG § 24a;
Fundstellen:
VerkMitt 1983, 67

OLG Köln - Beschluß vom 04.01.1983 (1 Ss 848/82) - DRsp Nr. 1994/12495

OLG Köln, Beschluß vom 04.01.1983 - Aktenzeichen 1 Ss 848/82

DRsp Nr. 1994/12495

Geht der Tatrichter davon aus, daß Trinkende und Abschluß der Resorption zusammenfallen, so hat er die hierfür maßgebenden Erwägungen vollständig und in nachprüfbarer Form anzugeben. Stützt er sich auf das Gutachten eines Sachverständigen, so müssen dessen Angaben (sog. Anknüpfungstatsachen) mitgeteilt werden.

Normenkette:

StVG § 24a;
Fundstellen
VerkMitt 1983, 67