OLG Köln - Beschluß vom 04.02.1983 (1 Ss 56/83) - DRsp Nr. 1994/12493
OLG Köln, Beschluß vom 04.02.1983 - Aktenzeichen 1 Ss 56/83
DRsp Nr. 1994/12493
Hat ein Kraftfahrer über eine längere Fahrstrecke einen bestimmten Geschwindigkeitsbereich überschritten, so ist der Tatrichter im Regelfall selbst in der Lage, die Geschwindigkeitsüberschreitung anhand des Fahrtschreiberdiagramms festzustellen. Der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf es in diesen Fällen nicht.