OLG Köln - Beschluß vom 04.02.1983
1 Ss 56/83
Normen:
StVO (Zeichen 274); StVZO § 57a;
Fundstellen:
VerkMitt 1983, 86

OLG Köln - Beschluß vom 04.02.1983 (1 Ss 56/83) - DRsp Nr. 1994/12493

OLG Köln, Beschluß vom 04.02.1983 - Aktenzeichen 1 Ss 56/83

DRsp Nr. 1994/12493

Hat ein Kraftfahrer über eine längere Fahrstrecke einen bestimmten Geschwindigkeitsbereich überschritten, so ist der Tatrichter im Regelfall selbst in der Lage, die Geschwindigkeitsüberschreitung anhand des Fahrtschreiberdiagramms festzustellen. Der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf es in diesen Fällen nicht.

Normenkette:

StVO (Zeichen 274); StVZO § 57a;
Fundstellen
VerkMitt 1983, 86