OLG Köln - Beschluß vom 04.09.1984 (3 Ss 559/84) - DRsp Nr. 1994/12445
OLG Köln, Beschluß vom 04.09.1984 - Aktenzeichen 3 Ss 559/84
DRsp Nr. 1994/12445
Wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung durch Radarmessung ermittelt, so muß den Urteilsfeststellungen zu entnehmen sein, daß die Eichung des Radargeräts zur Zeit der Messung noch gültig war.