OLG Köln - Beschluß vom 13.07.1993
Ss 272/93 (B)
Normen:
OWiG § 74 ;
Fundstellen:
VRS 86, 139

OLG Köln - Beschluß vom 13.07.1993 (Ss 272/93 (B)) - DRsp Nr. 1994/12068

OLG Köln, Beschluß vom 13.07.1993 - Aktenzeichen Ss 272/93 (B)

DRsp Nr. 1994/12068

Das AG kann nach § 74 Abs. 2 OWiG einen Einspruch auch dann noch verwerfen, wenn das Rechtsbeschwerdegericht ein vorangegangenes Sachurteil nur bezüglich einer prozessualen Tat aufgehoben und insoweit die Sache zurückverwiesen hat bezüglich einer weiteren prozessualen Tat das Verfahren aber rechtskräftig abgeschlossen hat. Die Einspruchsverwerfung muß in einem solchen Fall aber ausdrücklich auf den noch nicht rechtskräftig erledigten Teil des Bußgeldbescheids beschränkt werden.

Normenkette:

OWiG § 74 ;
Fundstellen
VRS 86, 139