OLG Köln - Beschluß vom 14.06.1983
3 Ss 308/83
Normen:
StPO § 244 Abs. 3, 5 ;
Fundstellen:
VRS 65, 450

OLG Köln - Beschluß vom 14.06.1983 (3 Ss 308/83) - DRsp Nr. 1994/12485

OLG Köln, Beschluß vom 14.06.1983 - Aktenzeichen 3 Ss 308/83

DRsp Nr. 1994/12485

Wird die Inaugenscheinnahme der Unfallörtlichkeit gerade zu dem Zweck beantragt, die Aussage eines einzigen Zeugen zu widerlegen, so darf das Gericht den Beweisantrag nicht unter Berufung auf die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen und die Zuverlässigkeit seiner Aussage ablehnen.

Normenkette:

StPO § 244 Abs. 3, 5 ;

Hinweise:

Ebenso OLG Koblenz (1 Ss 62/77) VRS 53, 440.

Fundstellen
VRS 65, 450