OLG Köln - Beschluß vom 16.02.1979
3 Ws 24/79
Normen:
StPO § 44 ;
Fundstellen:
VRS 57, 288

OLG Köln - Beschluß vom 16.02.1979 (3 Ws 24/79) - DRsp Nr. 1994/12591

OLG Köln, Beschluß vom 16.02.1979 - Aktenzeichen 3 Ws 24/79

DRsp Nr. 1994/12591

Wer wegen eines gegen ihn laufenden Verfahrens mit der Zustellung gerichtlicher Entscheidungen rechnen muß und daher das Gericht bittet, alle weitere Korrespondenz mit seinem Verteidiger zu führen, kann darauf vertrauen, daß das Gericht den Verteidiger über eine getroffene Entscheidung unterrichtet, auch wenn die Zustellung an den Betroffenen schon vor Eingang seiner Bitte bei Gericht veranlaßt worden war.

Normenkette:

StPO § 44 ;
Fundstellen
VRS 57, 288