OLG Köln - Beschluß vom 16.09.1992
5 W 29/92
Normen:
VVG § 39 Abs. 2 ;
Fundstellen:
r+s 1992, 398

OLG Köln - Beschluß vom 16.09.1992 (5 W 29/92) - DRsp Nr. 1994/12163

OLG Köln, Beschluß vom 16.09.1992 - Aktenzeichen 5 W 29/92

DRsp Nr. 1994/12163

Leistungsfreiheit des Versicherers nach einer qualifizierten Mahnung tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls mit der qualifiziert angemahnten Prämie in Verzug ist; ob inzwischen auch andere Prämien fällig geworden sind, spielt für die Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 39 Abs. 2 VVG keine Rolle.

Normenkette:

VVG § 39 Abs. 2 ;
Fundstellen
r+s 1992, 398