OLG Köln - Beschluß vom 18.01.1983 (1 Ss 4/83) - DRsp Nr. 1994/12494
OLG Köln, Beschluß vom 18.01.1983 - Aktenzeichen 1 Ss 4/83
DRsp Nr. 1994/12494
1. Planmäßiges, zielstrebiges oder folgerichtiges Verhalten ebenso wie eine ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen schließen eine rauschbedingte Schuldfähigkeit nicht ohne weiteres aus.2. Hat der Angeklagte zusammen mit Alkohol das Medikament "Valium" eingenommen, so ist zur Prüfung der Schuldfähigkeit in der Regel ein Sachverständiger zuzuziehen (hier: 2,6 o/oo).