OLG Köln - Beschluß vom 19.06.1996 (5 W 41/96) - DRsp Nr. 1997/2064
OLG Köln, Beschluß vom 19.06.1996 - Aktenzeichen 5 W 41/96
DRsp Nr. 1997/2064
»Die Anschlußfrist des § 12 Abs. 3VVG ist unentschuldigt versäumt, wenn die Ablehnung des Leistungsanspruchs mit Belehrung samstags in einem Anwaltsbüro eingeht, dort aber wegen eines Büroversehens nicht gesondert von der Montagspost registriert worden ist.«