OLG Köln - Beschluß vom 25.06.1971 (Ss (OWi) 77/71) - DRsp Nr. 1994/12645
OLG Köln, Beschluß vom 25.06.1971 - Aktenzeichen Ss (OWi) 77/71
DRsp Nr. 1994/12645
Ist der Betroffene in der Hauptverhandlung nicht persönlich zugegen, wohl aber sein vertretungsberechtigter Verteidiger anwesend, so wird die Frist von einer Woche für den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde erst durch die Zustellung des Urteils in Lauf gesetzt.