OLG Köln - Beschluß vom 30.03.1977 (Ss 149/77) - DRsp Nr. 1994/12613
OLG Köln, Beschluß vom 30.03.1977 - Aktenzeichen Ss 149/77
DRsp Nr. 1994/12613
Wer in eine gewöhnlich für Fahrzeuge aller Art verbotene Straße in einem Zeitraum einfährt, in dem das ausnahmsweise erlaubt ist, muß die Straße bis zum Ablauf dieses Zeitraums verlassen. Er darf nachher dort auch nicht parken.