OLG Köln - Beschluß vom 30.04.1981 (3 Ss 212/81) - DRsp Nr. 1994/12542
OLG Köln, Beschluß vom 30.04.1981 - Aktenzeichen 3 Ss 212/81
DRsp Nr. 1994/12542
Bei einem Studenten darf der Bestimmung der Tagessatzhöhe nicht das potenzielle Einkommen zugrunde gelegt werden, das er bei Aufgabe seines Studiums erzielen könnte.