OLG Köln - Beschluß vom 31.05.1983 (3 Ss 125/83) - DRsp Nr. 1994/12486
OLG Köln, Beschluß vom 31.05.1983 - Aktenzeichen 3 Ss 125/83
DRsp Nr. 1994/12486
Schall- oder Leuchtzeichen dürfen nicht gegeben werden, um haltende Verkehrsteilnehmer zur Freigabe der Fahrbahn zu veranlassen, wenn weder eine Gefahrenlage gegeben ist noch ein Überholvorgang vorliegt.