OLG Köln - Urteil vom 03.06.1992
11 U 26/92
Normen:
BGB §§ 249, 252 ;
Fundstellen:
r+s 1992, 274

OLG Köln - Urteil vom 03.06.1992 (11 U 26/92) - DRsp Nr. 1994/12191

OLG Köln, Urteil vom 03.06.1992 - Aktenzeichen 11 U 26/92

DRsp Nr. 1994/12191

1. Bei der Bemessung des Verdienstausfallschadens von selbständig Beschäftigten wird allein auf die anhand des Betriebsergebnisses konkret festzustellende Gewinnminderung abgestellt. 2. Stellt ein Gutachter für den Zeitraum der Erwerbsunfähigkeit einen bestimmten Gewinnausfallschaden fest und legt der Geschädigte diesen seinem Vorbringen zugrunde, kann er nicht weitere Ausfallschäden für denselben Zeitraum geltend machen.

Normenkette:

BGB §§ 249, 252 ;
Fundstellen
r+s 1992, 274