OLG Köln - Urteil vom 04.03.1980
1 Ss 63/80
Normen:
StVO § 9 Abs. 3 Satz 2, § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 5;
Fundstellen:
VerkMitt 1980, 67

OLG Köln - Urteil vom 04.03.1980 (1 Ss 63/80) - DRsp Nr. 1994/12571

OLG Köln, Urteil vom 04.03.1980 - Aktenzeichen 1 Ss 63/80

DRsp Nr. 1994/12571

1. Ein Fußgänger, der erkennbar die Fußgängerfurt bei Grün begehen will, hat Vorrang vor dem Kraftfahrer, der bei Grün auf diese Fußgängerfurt abbiegen will. 2. Wenn neben dem beim Umspringen der Ampel auf Grün anfahrenden Kraftwagen drei Frauen in angeregter Unterhaltung in Richtung der Fußgängerfurt gehen, auf welche der Kraftfahrer abbiegen will, ist für ihn größte Vorsicht geboten; er muß damit rechnen, daß eine der Fußgängerinnen die Furt unaufmerksam betreten und gegen sein schon auf der Furt fahrendes Fahrzeug laufen werde.

Normenkette:

StVO § 9 Abs. 3 Satz 2, § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 5;
Fundstellen
VerkMitt 1980, 67