OLG Köln - Urteil vom 08.04.1994
20 U 92/93
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
DRsp I(145)420cNr. 12 (Ls)
VRS 87, 164

OLG Köln - Urteil vom 08.04.1994 (20 U 92/93) - DRsp Nr. 1995/1778

OLG Köln, Urteil vom 08.04.1994 - Aktenzeichen 20 U 92/93

DRsp Nr. 1995/1778

»Die Betreiber einer Tankstelle haften nicht aus vorvertraglichem Verschulden für einen Glatteisunfall, den ein Besucher erleidet, der sich auf das Tankstellengelände begeben hat, um sich nach einem dort abgestellten, abgemeldeten Fahrzeug zu erkundigen, an dessen Erwerb er interessiert ist, das aber nicht den Betreibern der Tankstelle gehört, sondern einem bei ihnen angestellten Monteur. Die Streupflicht der Betreiber einer Tankstelle im Umkreis der Waschanlage entfällt nicht deshalb, weil Streumaßnahmen die Glatteisgefahr nur jeweils für eine kurze Übergangszeit mindern.«

Normenkette:

BGB § 823 ;

Hinweise:

Eingesandt vom 20. Zivilsenat des OLG Köln.

Fundstellen
DRsp I(145)420cNr. 12 (Ls)
VRS 87, 164