OLG Köln - Urteil vom 08.07.1992
1 U 59/92
Normen:
StVG § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1993, 6

OLG Köln - Urteil vom 08.07.1992 (1 U 59/92) - DRsp Nr. 1994/12182

OLG Köln, Urteil vom 08.07.1992 - Aktenzeichen 1 U 59/92

DRsp Nr. 1994/12182

Der Beweis des ersten Anscheins gilt sowohl für ein Auffahren im fließenden Verkehr als auch für einen Aufprall auf ein stehendes Hindernis. In beiden Fällen handelt es sich um typische Geschehensabläufe, die nach der Lebenserfahrung auf ein unfallursächliches Verschulden des auffahrenden Kraftfahrers hinweisen.

Normenkette:

StVG § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen
VerkMitt 1993, 6