OLG Köln - Urteil vom 11.12.1984
Ss 671 - 672/84
Normen:
StVO § 3 Abs. 1, § 16 Abs. 2 Satz 2;
Fundstellen:
VRS 68, 354
VerkMitt 1985, 45

OLG Köln - Urteil vom 11.12.1984 (Ss 671 - 672/84) - DRsp Nr. 1994/12437

OLG Köln, Urteil vom 11.12.1984 - Aktenzeichen Ss 671 - 672/84

DRsp Nr. 1994/12437

Eine eingeschaltete Warnblinkanlage kann auch den Hinweis auf Gefahren im Straßenbereich, die nicht von diesem Fahrzeug ausgehen, enthalten. In diesem Fall wird der nachfolgende Verkehr in der Regel seine Geschwindigkeit sogleich so weit herabzusetzen haben, daß er einer plötzlichen Fahrtbehinderung wirksam begegnen kann.

Normenkette:

StVO § 3 Abs. 1, § 16 Abs. 2 Satz 2;
Fundstellen
VRS 68, 354
VerkMitt 1985, 45