OLG Köln - Urteil vom 12.03.1984 (7 U 177/83) - DRsp Nr. 1994/12461
OLG Köln, Urteil vom 12.03.1984 - Aktenzeichen 7 U 177/83
DRsp Nr. 1994/12461
Erfüllt der Schuldner eines Schadensersatzanspruchs geltend gemachte Einzelansprüche in voller Höhe, liegt in jeder Zahlung ein Anerkenntnis i.S. des § 208BGB, das sowohl die Verjährung des Gesamtanspruchs als auch die Verjährung aller Einzelanspruch unterbricht. Solange der Gesamtanspruch nicht verjährt ist, verjähren grundsätzlich auch die Einzelansprüche nicht.