OLG Köln - Urteil vom 16.01.1979 (Ss 1008/78) - DRsp Nr. 1994/12593
OLG Köln, Urteil vom 16.01.1979 - Aktenzeichen Ss 1008/78
DRsp Nr. 1994/12593
Nötigung liegt vor, wenn mit der Gewalt eines Fahrzeugs mittels verkehrswidriger Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer mutwillig gezwungen werden, nicht so zu fahren, wie sie wollen und wie die Verkehrslage es zuläßt, sofern diese Fahrweise gegenüber dem angestrebten Zweck sittlich zu mißbilligen ist und ein als Vergehen strafwürdiges Unrecht darstellt.