OLG Köln - Urteil vom 16.01.1979
Ss 1008/78
Normen:
StGB § 240 ;
Fundstellen:
VRS 57, 196
VerkMitt 1979, 64

OLG Köln - Urteil vom 16.01.1979 (Ss 1008/78) - DRsp Nr. 1994/12593

OLG Köln, Urteil vom 16.01.1979 - Aktenzeichen Ss 1008/78

DRsp Nr. 1994/12593

Nötigung liegt vor, wenn mit der Gewalt eines Fahrzeugs mittels verkehrswidriger Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer mutwillig gezwungen werden, nicht so zu fahren, wie sie wollen und wie die Verkehrslage es zuläßt, sofern diese Fahrweise gegenüber dem angestrebten Zweck sittlich zu mißbilligen ist und ein als Vergehen strafwürdiges Unrecht darstellt.

Normenkette:

StGB § 240 ;

Hinweise:

So auch KG v. 07.11.1968, VRS 36, 105 = DAR 1969, 81.

Fundstellen
VRS 57, 196
VerkMitt 1979, 64