OLG Köln - Urteil vom 18.06.1996 (22 U 227/95) - DRsp Nr. 1997/6066
OLG Köln, Urteil vom 18.06.1996 - Aktenzeichen 22 U 227/95
DRsp Nr. 1997/6066
Kommt der Geschädigte der Aufforderung des Schädigers zur - einstweiligen - Abwendung eigener Inanspruchnahme nach, die Haftpflichtversicherung auf Deckungsschutz zu verklagen, kann hierin ein Stillhalteabkommen liegen, das zur Hemmung der Verjährung des Ersatzanspruchs gegen den Schädiger bis zum Abschluß des Deckungsprozesses führt.