OLG Köln - Urteil vom 24.06.1994
20 U 11/94
Normen:
BGB §§ 162, 495 ;
Fundstellen:
MDR 1995, 31
OLGReport-Köln 1994, 181

OLG Köln - Urteil vom 24.06.1994 (20 U 11/94) - DRsp Nr. 1995/1712

OLG Köln, Urteil vom 24.06.1994 - Aktenzeichen 20 U 11/94

DRsp Nr. 1995/1712

»Der Kaufvertrag über ein Pferd ist aufschiebend bedingt, wenn eine Ankaufuntersuchung vereinbart und das Kaufgeschäft noch nicht vollzogen wird. Der Bedingungseintritt erfolgt durch die Billigung des Käufers. Die Bedingung gilt gemäß § 162 Abs. 1 BGB als eingetreten, wenn aufgrund des Untersuchungsergebnisses nach Treu und Glauben die Billigung des Käufers erwartet werden kann. Hat der Käufer sich ausbedungen, die Ankaufsuntersuchung von einem Tierarzt seines Vertrauens untersuchen zu lassen, und ergeben sich aufgrund des Untersuchungsergebnisses berechtigte Zweifel an der Eignung des Tieres zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch, kann die Billigung des Käufers auch dann nicht erwartet werden, wenn das Untersuchungsergebnis unrichtig sein sollte und der Verkäufer dem Käufer dies unter Vorlage eines anderen tierärztlichen Untersuchungsberichtes mitteilt.«

Normenkette: