OLG Köln - Urteil vom 25.11.1982
5 U 102/82
Normen:
VVG § 61 ;
Fundstellen:
VersR 1983, 575

OLG Köln - Urteil vom 25.11.1982 (5 U 102/82) - DRsp Nr. 1994/12499

OLG Köln, Urteil vom 25.11.1982 - Aktenzeichen 5 U 102/82

DRsp Nr. 1994/12499

1. Grob fahrlässig handelt, wer als Fahrzeugführer bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h seinen Blick in einer Weise und für eine solche Dauer nach hinten richtet, daß er die Gewalt über sein Fahrzeug verliert. 2. Der Versicherungsnehmer hat den Nachweis zu führen, daß das Verhalten des Fahrzeugführers im konkreten Fall ausnahmsweise nicht grob fahrlässig war, wie z.B. bei einer Spontanreaktion.

Normenkette:

VVG § 61 ;
Fundstellen
VersR 1983, 575