OLG Köln - Urteil vom 27.01.1982 (2 U 76/81) - DRsp Nr. 1994/12528
OLG Köln, Urteil vom 27.01.1982 - Aktenzeichen 2 U 76/81
DRsp Nr. 1994/12528
Ein Straßenpassant, der auf einen führerlos anrollenden Lkw aufspringt, um ihn zur Vermeidung von Gefahren für Dritte anzuhalten, und dabei Verletzungen erleidet, ist bei dieser Hilfeleistung nicht nach § 539RVO versichert; er hat daher keinen Entschädigungsanspruch nach §§ 636 Abs. 1, 637 Abs. 1RVO gegen den Sozialversicherungsträger, sondern das Recht, Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherer des in Bewegung geratenen Fahrzeugs nach privatrechlichen Vorschriften auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch zu nehmen.