OLG Köln - Urteil vom 27.10.1982 (3 Ss 712/82) - DRsp Nr. 1994/12505
OLG Köln, Urteil vom 27.10.1982 - Aktenzeichen 3 Ss 712/82
DRsp Nr. 1994/12505
Haben Dritte zugunsten des Geschädigten die erforderlichen Feststellungen getroffen, so braucht ein Unfallbeteiligter bei einfach gelagertem und durch Zeugenaussagen gesichertem Sachverhalt nicht auf das Eintreffen der Polizei zu warten, wenn dies nicht ausdrücklich von einem Feststellungsinteressenten verlangt wird.