OLG Köln - Urteil vom 30.05.1969
1 Ss 165/69
Fundstellen:
VerkMitt 1970, 8

OLG Köln - Urteil vom 30.05.1969 (1 Ss 165/69) - DRsp Nr. 1994/12653

OLG Köln, Urteil vom 30.05.1969 - Aktenzeichen 1 Ss 165/69

DRsp Nr. 1994/12653

Nähert sich ein Kraftfahrer einer an einem Fußgängerüberweg verweilenden Gruppe von Kindern, die keine deutlich erkennbaren Anstalten zur Straßenüberquerung machen, so darf er sich nicht damit begnügen, seine Geschwindigkeit auf 30 km/h herabzusetzen. Er muß versuchen, Kontakt mit den Kindern aufzunehmen und sich mit ihnen zu verständigen. Geben die Kinder nicht eindeutig zu erkennen, daß sie die Fahrbahn nicht vor dem Kraftfahrzeug überqueren wollen und bleibt nur der geringste Zweifel an den Absichten der Kinder, muß der Kraftfahrer seine Geschwindigkeit nicht nur auf "Anhaltegeschwindigkeit" verringern, sondern notfalls vor dem Überweg anhalten, bis die Situation geklärt ist.

Fundstellen
VerkMitt 1970, 8