OLG Köln - Urteil vom 31.08.1983 (3 Ss 420/83 (217)) - DRsp Nr. 1994/12480
OLG Köln, Urteil vom 31.08.1983 - Aktenzeichen 3 Ss 420/83 (217)
DRsp Nr. 1994/12480
Das Entfernen vom Unfallort kann entschuldigt sein, wenn der Angeklagte seine (durch das von ihm selbst gelenkte Fahrzeug) schwer verletzte Ehefrau auf der Fahrt vom Unfallort ins Krankenhaus im Fahrzeug des Rettungsdienstes begleitet, um ihr menschlich beizustehen.