OLG München vom 06.12.1986
13 U 4562/86
Normen:
BGB §§ 459 ff.;
Fundstellen:
DAR 1987, 225
DRsp I(130)268f-g
NJW 1987, 3012

OLG München - 06.12.1986 (13 U 4562/86) - DRsp Nr. 1992/9881

OLG München, vom 06.12.1986 - Aktenzeichen 13 U 4562/86

DRsp Nr. 1992/9881

Überhöhter, von den Angaben des Kraftfahrzeugherstellers abweichender (DIN-)Benzinverbrauch als Sachmangel des gekauften Kraftfahrzeugs; (g) Abgrenzung zu - zumutbaren Ä Verbrauchsabweichungen, die sich im Toleranzbereich nicht vermeidbarer Schwankungen bei der industriellen Serienfertigung halten.

Normenkette:

BGB §§ 459 ff.;

»... Die Höhe des Benzinverbrauchs ist eine Eigenschaft, die nach heutiger Verkehrsauffassung den Wert eines Kraftfahrzeuges maßgeblich beeinflußt. Gerade Käufer kleinerer Fahrzeuge legen Wert auf einen sparsamen Benzinverbrauch. Diese verbreitete Käufereinstellung machen sich die Kraftfahrzeughersteller und