OLG München - 17.02.1994 (24 U 626/93) - DRsp Nr. 1996/3990
OLG München, vom 17.02.1994 - Aktenzeichen 24 U 626/93
DRsp Nr. 1996/3990
Ist bei einem Schadensersatzanspruch wegen eines Verkehrsunfalls unter den Parteien streitig, wen hierfür die Verantwortung trifft, so darf nicht über einen Schadensposten durch Teilurteil entschieden werden, wenn (z.B. auch durch eine hiervon abweichende Beurteilung des Berufungsgerichts) die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen besteht.