OLG München - 31.03.1994 (1 U 6250/93) - DRsp Nr. 1996/3834
OLG München, vom 31.03.1994 - Aktenzeichen 1 U 6250/93
DRsp Nr. 1996/3834
Fährt ein TÜV-Angestellter im Rahmen der Sicherstellung eines Kfz durch die Polizei zur Kontrolle der Verkehrssicherheit das sichergestellte Fahrzeug zur Untersuchungsstelle und beschädigt er es, es, so haftet nicht er, sondern der Staat.