OLG München - Beschluß vom 27.07.1979 (2 Ws 514/79) - DRsp Nr. 1994/12858
OLG München, Beschluß vom 27.07.1979 - Aktenzeichen 2 Ws 514/79
DRsp Nr. 1994/12858
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es nicht, während des Rechtsmittelverfahrens die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der noch nicht rechtskräftigen endgültigen Sperrfrist aufzuheben.