OLG München - Urteil vom 12.04.1984 (1 U 2410/84) - DRsp Nr. 1994/12814
OLG München, Urteil vom 12.04.1984 - Aktenzeichen 1 U 2410/84
DRsp Nr. 1994/12814
Die Pflicht des Trägers der Straßenbaulast, Straßenbäume auf Ihren Zustand hin zu untersuchen, beschränkt sich bei Fehlen besonderer Verdachtsmomente auf eine sorgfältige äußere Gesundheits- und Zustandsprüfung.