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Rechtsprechung
1990
Sonstige
OLG
OLG München
OLG München - Urteil vom 13.03.1990
5 U 5930/89
Normen:
ZPO
§
256
;
Fundstellen:
r+s 1992, 180
Vorinstanzen:
LG München II,
OLG München - Urteil vom 13.03.1990 (5 U 5930/89) - DRsp Nr. 1994/12750
OLG München,
Urteil
vom 13.03.1990
- Aktenzeichen 5 U 5930/89
DRsp Nr. 1994/12750
Ein befristeter Verjährungsverzicht ist nicht geeignet, das Feststellungsinteresse des Geschädigten zu beseitigen.
Normenkette:
ZPO
§
256
;
Vorinstanz: LG München II,
Fundstellen
r+s 1992, 180
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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