OLG München - Urteil vom 13.07.1973 (10 U 3267/72) - DRsp Nr. 1994/12878
OLG München, Urteil vom 13.07.1973 - Aktenzeichen 10 U 3267/72
DRsp Nr. 1994/12878
A. Die Betriebsgefahr eines Pkw, dessen Fahrer bei Beteiligung an einem "Perfektions- und Schleuderkurs" auf abgesperrtem Übungsgelände aus der festgelegten Bahn gerät und dabei einen unvorsichtig postierten Beobachter verletzt, tritt gegenüber der in unnötiger Selbstgefährdung liegenden groben Fahrlässigkeit des Verletzten vollkommen zurück.