OLG München - Urteil vom 17.05.1990
1 U 1944/90
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
VersR 1992, 630

OLG München - Urteil vom 17.05.1990 (1 U 1944/90) - DRsp Nr. 1994/12748

OLG München, Urteil vom 17.05.1990 - Aktenzeichen 1 U 1944/90

DRsp Nr. 1994/12748

Fußgänger können sich auf Gefahren einstellen, die dadurch verursacht werden, daß Schneematsch und Nässe von den Schuhen von Fußgängern in den überdachten Eingangsbereich eines Kaufhauses verbracht werden. Solche Gefahren können mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht völlig vermieden werden.

Normenkette:

BGB § 823 ;

Hinweise:

Schneematsch fällt nicht unter den Begriff Schneeglätte; BayObLG (2 Ob OWi 158/89) VRS 1989, 458. - Vgl zur Verkehrssicherungspflicht im Eingangsbereich eines Kaufhauses auch OLG Köln VersR 1990, 320; zur Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts hinsichtlich des Eingangsbereichs auch LG München II VersR 1989, 276.

Fundstellen
VersR 1992, 630