Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 03.06.2013, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von € 26.361,01 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 27.07.2011 zu bezahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.821,40 zu bezahlen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an die Rechtsschutzversicherung des Klägers, die D. D. Rechtsschutzversicherungs-AG, ..., zur Schad. Nr. ...3840 vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von € 1.196,42 zu bezahlen.
4.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen und bleibt die Klage abgewiesen.
II.Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger 23/100 und die Beklagte 77/100. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 10/100 und die Beklagte 90/100.
III.. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV.
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