OLG München - Urteil vom 27.01.1977 (1 U 3527/76) - DRsp Nr. 1994/12864
OLG München, Urteil vom 27.01.1977 - Aktenzeichen 1 U 3527/76
DRsp Nr. 1994/12864
Der Weg von und zur Dienststelle unter Benutzung des privateigenen Kfz ist grundsätzlich keine dienstbezogene Tätigkeit und somit Teilnahme am allgemeinen Verkehr. Das gilt auch für Verkehrsunfälle, die sich auf dem Weg von der Unterkunft während eines Lehrgangs zum Lehrgangsort ereignen.