OLG Nürnberg - Urteil vom 04.07.1979
4 U 24/79
Normen:
StVO § 14 Abs. 2 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1980, 45

OLG Nürnberg - Urteil vom 04.07.1979 (4 U 24/79) - DRsp Nr. 1994/13024

OLG Nürnberg, Urteil vom 04.07.1979 - Aktenzeichen 4 U 24/79

DRsp Nr. 1994/13024

Mehr noch als gegenüber Kindern und Jugendlichen sind bei der Aufbewahrung des Zündschlüssels Vorsichtsmaßnahmen gegenüber Personen angezeigt, die bereits einmal ein Kraftfahrzeug unbefugt benutzt und in der Zwischenzeit nicht die Fahrerlaubnis erworben haben.

Normenkette:

StVO § 14 Abs. 2 ;
Fundstellen
VerkMitt 1980, 45