OLG Nürnberg - Urteil vom 12.02.1981
8 U 1974/80
Normen:
VVG § 61 ;
Fundstellen:
VersR 1982, 460

OLG Nürnberg - Urteil vom 12.02.1981 (8 U 1974/80) - DRsp Nr. 1994/13016

OLG Nürnberg, Urteil vom 12.02.1981 - Aktenzeichen 8 U 1974/80

DRsp Nr. 1994/13016

Erkennt der Versicherungsnehmer in einer Gaststätte in einem frühen Trinkstadium die Gefahr, daß er weitertrinken und dann versuchen wird, mit seinem Pkw nach Hause zu fahren, so darf er sich nicht auf eine Absprache mit Bekannten verlassen, man werde ihn nach Hause bringen. Er muß vielmehr den Fahrzeugschlüssel in Verwahrung geben; anderenfalls handelt er grob fahrlässig, wenn er dann doch in einem unbekannten Augenblick sein Fahrzeug benutzt und durch Trunkenheit einen Unfall verursacht, selbst wenn er bei Beginn der Fahrt bereits den Grad alkoholbedingter Unzurechnungsfähigkeit erreicht hatte.

Normenkette:

VVG § 61 ;
Fundstellen
VersR 1982, 460